Gasthof-Café-Ferienwohnungen                 Dürrlehen

   

AGB's unsere Allegemeinen Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss / Mietdauer
Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
Der Mietvertrag über die beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei mehr als 2 Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 09:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. 

2. Sorgfaltspflichten
Der Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

3. Hausordnung
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.
Die Hausordnung hängt in der angemieteten Ferienwohnung aus.

4. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. Für die Haltung von Tieren wird eine Gebühr in Höhe von € 5,00 am Tag/Tier  fällig.



5. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
• Rücktritt bis 56 Tage vor Mietbeginn:  60 % des Mietpreises
• Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn:  80 % des Mietpreises
• Rücktritt ab 21 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn:  90 % des Mietpreises
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.


Wir empfehlen eine Reiseversicherung abzuschließen. Über nachfolgenden Link, können Sie sofort eine ERGO Reiserücktrittsversicherung buchen. Hier gehts zur Reiserücktrittsversicherung 

E-Mail
Anruf
Karte
Infos